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   BFH, 12.07.1989 - X B 111/88   

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https://dejure.org/1989,3722
BFH, 12.07.1989 - X B 111/88 (https://dejure.org/1989,3722)
BFH, Entscheidung vom 12.07.1989 - X B 111/88 (https://dejure.org/1989,3722)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 1989 - X B 111/88 (https://dejure.org/1989,3722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Ermessensentscheidung über einen Erlass der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 12.07.1989 - X B 111/88
    Als Ermessensentscheidung kann die Ablehnung eines Erlaßantrags im finanzgerichtlichen Verfahren gemäß § 102 FGO nur daraufhin überprüft werden, ob die Finanzbehörden die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (z. B. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 24.10.1988 - X B 54/88

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 12.07.1989 - X B 111/88
    Das setzt voraus, daß sich die Billigkeitsmaßnahme auf die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen konkret auswirken kann (Beschluß des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH / NV 1989, 285).
  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Ist jedoch der Steueranspruch wegen der geringen Einkünfte und des Pfändungsschutzes gar nicht durchsetzbar, und wird deshalb durch einen Erlaß die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen nicht verbessert, mangelt es an dem für einen Erlaß erforderlichen konkreten Zusammenhang zwischen der (ohnehin tatsächlich nicht möglichen) Einziehung einerseits und der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen andererseits (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213; vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; vom 19. November 1996 VII B 187/96, BFH/NV 1997, 323; vom 21. April 1999 VII B 347/98, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 07.04.2016 - 16 K 377/16

    Rückforderung von Kindergeld aufgrund der Nichtvorlage einer geforderten

    Kann die in der sofortigen Einziehung von Steuern liegende Härte durch eine Bewilligung von Raten oder sonstige Erleichterungen beseitigt werden, handelt die Finanzbehörde grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie entsprechende Erleichterungen anbietet bzw. gewährt und einen (Teil-) Erlass ablehnt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.07.1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213; vom 12.02.1991 VII B 170/90, BFH/NV 1992, 42).
  • BFH, 19.11.1996 - VII B 187/96

    Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis aus persönlichen

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) auf Erlaß eines Steuerrückforderungsanspruchs aus persönlichen Billigkeitsgründen unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Oktober 1988 X B 54/88 (BFH/NV 1989, 285) und vom 12. Juli 1989 X B 111/88 (BFH/NV 1990, 213) im wesentlichen mit folgender Begründung abgewiesen:.

    Das FG hat -- wie auch die Beschwerde nicht verkennt -- auf der Grundlage dieser Rechtsprechung und mit der vom BFH in den zitierten Entscheidungen in BFH/NV 1989, 285 und BFH/NV 1990, 213 gegebenen Begründung die Ablehnung des Erlaßantrags der Klägerin durch die Finanzbehörden gebilligt, weil nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die persönliche Unbilligkeit in Erlaßsachen in der Einziehung selbst liegen muß und eine solche im Streitfall wegen des nach den Einkommensverhältnissen der Klägerin bestehenden Pfändungsschutzes nicht zu befürchten war.

  • FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1625/17

    Billigkeitserlass der Rückforderung von Kindergeld bei Anrechnung auf SGB-II

    Kann die in der sofortigen Einziehung von Steuern liegende Härte durch eine Bewilligung von Raten oder sonstige Erleichterungen beseitigt werden, handelt die Finanzbehörde grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie entsprechende Erleichterungen anbietet bzw. gewährt und einen (Teil-) Erlass ablehnt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.07.1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213; vom 12.02.1991 VII B 170/90, BFH/NV 1992, 42).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2017 - 10 K 10104/16

    Billigkeitserlass von Kindergeldrückforderungen wegen Anrechnung auf

    Das setzt auch voraus, dass sich die Billigkeitsmaßnahme auf die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen konkret auswirken kann (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213).

    Sofern die Klägerin - wie von ihr vorgetragen - aufgrund ihrer gegenwärtigen Einkommensverhältnisse außerstande ist, die Rückforderung zu begleichen, wäre ein Erlass nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für sie verbunden, weil die Beklagte ihre Ansprüche ohnehin nicht durchsetzen könnte (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213; Urteil des FG Münster vom 2. Januar 2017 7 K 2829/15 Kg,AO, juris).

  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2000 - 12 K 233/96

    Voraussetzungen für den Erlass von Umsatzsteuer

    BStBl II 1981, 226 ; BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 295; BFH-Beschluß vom 12. Juli 1989 X B 111/88.

    BFH/NV 1990, 213; BFH-Beschluß vom 1. April 1993 X B 197/92.

  • BFH, 14.01.2002 - XI B 146/00

    Prozeßkostenhilfe - Erlaß von Einkommensteuer - Erlaß von Säumniszuschlägen -

    Das setzt voraus, dass sich die Billigkeitsmaßnahme auf die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen konkret auswirken kann (BFH-Beschluss vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213).
  • BFH, 02.04.1996 - III B 171/95

    Besteuerung des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos

    Das setzt voraus, daß sich die Billigkeitsmaßnahme auf die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen konkret auswirken kann (BFH-Beschluß vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213).
  • BFH, 15.07.1993 - III B 8/93

    Veräußerungsgewinn bei Wegfall des negativen Kapitalkontos (§ 16 EStG )

    Die Aussicht auf die künftige Erzielung von Einkünften ist ebenso wie die Möglichkeit der Erlangung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen möglicherweise in die Lage versetzen, die Rückstände zu tilgen, bei der Entscheidung über den Erlaß zu berücksichtigen (BFH-Beschluß vom 12. Juli 1989 X B 11/88, BFH/NV 1990, 213).
  • FG Düsseldorf, 24.02.2011 - 16 K 2050/09

    Kein Erlass einer Kindergeldrückforderung für die Kinder eines aus dem Kosovo

    Kann die in der sofortigen Einziehung liegende Härte durch eine Bewilligung von Raten oder sonstige Erleichterungen beseitigt werden, handelt die Behörde grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie entsprechende Erleichterungen anbietet bzw. gewährt und einen (Teil-) Erlass ablehnt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18.08.1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137 [139 am Ende]; vom 12.07.1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213 und vom 12.02.1991 VII B 170/90, BFH/NV 1992, 42).
  • BFH, 01.04.1993 - X B 197/92

    Sachliche Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 19.06.1997 - IV B 70/96

    Pflicht des Finanzgerichts zur Mitteilung über das Vorliegen der Steuerakten und

  • FG München, 19.03.2009 - 14 K 3886/06

    Billigkeitserlass: Erforderlichkeit der Begründung der unterlassenen

  • FG Hamburg, 27.08.2003 - V 11/01

    Erlass von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen nach Bestandskraft der

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